Staatssekretärin Manuela Strube hat der Stadt Eltville am Rhein einen Förderbescheid in Höhe von rund 103 000 Euro für den barrierefreien Umbau der Versammlungsstätte in der örtlichen Feuerwache übergeben. Die Summe soll etwa 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abdecken, teilte die Landesregierung mit. Bürgermeister Patrick Kunkel nahm den Bescheid entgegen.
Förderumfang und Ziel
Die Förderung ist Teil der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Hessen. Ziel ist es, Versammlungsorte und kommunale Einrichtungen so umzugestalten, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gleichberechtigt daran teilnehmen können. Staatssekretärin Strube betonte, Barrierefreiheit ermögliche gleichberechtigte Teilhabe und sei ein zentrales Anliegen der Landespolitik.
Geplante Baumaßnahmen
Die Versammlungsstätte befindet sich im ersten Obergeschoss der Feuerwache. Vorgesehen ist der Einbau eines Aufzugs an der Rückseite des Gebäudes neben dem Schlauchturm. Zusätzlich sollen zwei Behindertenparkplätze geschaffen werden, damit mobilitätseingeschränkte Personen nicht die Rettungswege der Feuerwehr queren müssen.
Weitere Maßnahmen sehen die Nachrüstung einer elektrisch öffnenden Eingangstür sowie automatischer Türen im Innenraum vor. Im vorderen Treppenhaus ist außerdem die Ergänzung eines zweiten Handlaufs geplant. Bürgermeister Kunkel erklärte, die finanzielle Unterstützung durch das Land sei wichtig, damit Kommunen inklusive Angebote vor Ort ausbauen können.
Kontext und rechtlicher Rahmen
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist in Deutschland seit dem 26. März 2009 gültig und dient als Leitlinie für bundes- und landesweite Maßnahmen zur Inklusion. In Hessen wurden dafür unter anderem eine Stabsstelle im Sozialministerium gebildet und eine staatliche Anlaufstelle nach Artikel 33 der Konvention eingerichtet. Landesseitig werden damit strukturelle Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention vorangetrieben.
Die Förderung für Eltville reiht sich in diese Bemühungen ein und soll die Zugänglichkeit einer kommunalen Versammlungsstätte verbessern. Angaben zum Beginn der Bauarbeiten oder zur voraussichtlichen Fertigstellung lagen zunächst nicht vor.
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