Die Stadt Hanau untersagt wegen anhaltender Hitze und Trockenheit das Grillen und das Abbrennen von Lagerfeuern in öffentlichen Anlagen. Das Verbot gilt auch am Ufer des Mains. Nach Angaben der Stadt sind nur ausgewiesene Grillplätze zulässig, diese stehen in den Sommermonaten jedoch nicht zur Verfügung.
Rechtsgrundlage und ausgewiesene Plätze
Grundlage der Regelung ist die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Hanau. Danach sind Grillen und Lagerfeuer in öffentlichen Anlagen ausschließlich auf dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. In Hanau sind zwei solche Grillplätze benannt: an der Klosterruine Wolfgang und an der Barbarossaquelle.
Diese Plätze werden in den Monaten Juni bis August aufgrund der erhöhten Brandgefahr grundsätzlich nicht vergeben. Damit besteht derzeit keine legale Möglichkeit, in öffentlichen Grünanlagen zu grillen oder ein Lagerfeuer zu entzünden.
Verbot am Mainufer und Hinweise vor Ort
Auch am Mainufer innerhalb des Stadtgebiets ist das Grillen untersagt. Vor Ort weisen entsprechende Hinweisschilder auf das Verbot hin. Die Beschränkungen gelten für alle öffentlichen Anlagen, nicht nur für ausgewiesene Naherholungsflächen.
Begründung und mögliche Gefahren
Die Stadt begründet das Verbot mit der aktuellen Wetterlage: Hohe Temperaturen und anhaltende Trockenheit erhöhen das Risiko von Bränden erheblich. Schon ein Funken oder nicht vollständig abgelöschte Grillkohle kann trockene Wiesen und Gehölze in Brand setzen. Die Regelungen dienen dem Schutz der öffentlichen Grünanlagen und der dort lebenden Tiere sowie der Vermeidung von Gefahren für die Bevölkerung und Einsatzkräfte.
Quelle anzeigen


