Der Bundestag hat die Immunit\u00e4t des AfD-Fraktionskollegen Hannes Gnauck aufgehoben. Dies soll zu Ermittlungen in einem Disziplinarverfahren f\u00fchren, das aus seiner Zeit bei der Bundeswehr stammt. Hintergrund ist eine Disziplinarklage und die Einstufung Gnaucks als ‚Extremist‘ durch den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst der Bundeswehr. Kritik wurde an Gnaucks Mandatst\u00e4tigkeit ge\u00fcbt, da er die AfD im parlamentarischen Verteidigungsausschuss vertritt. Gnauck \u00e4u\u00dferste Unverst\u00e4ndnis \u00fcber die Aufhebung seiner Immunit\u00e4t kurz vor der EU-Wahl ohne ersichtlichen Anlass, obwohl das Verfahren seit drei Jahren ruhte.
Der Immunit\u00e4tsentzug steht im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren aus Gnaucks Zeit bei der Bundeswehr sowie Ermittlungen gegen seinen Parteikollegen Petr Bystron. Kritik wurde insbesondere an Gnaucks Position im Verteidigungsausschuss ge\u00fcbt. Die Bundesregierung begr\u00fcndete die Entscheidung zur Aufhebung der Immunit\u00e4t als notwendigen Schritt zur Herstellung von Recht und Ordnung.