Björn Höcke, Mitglied der AfD und Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, wurde vom Landgericht Halle wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Strafe beträgt hundert Tagessätze zu je 130 Euro, was insgesamt 13.000 Euro ausmacht.
Diese Verurteilung könnte zur Eintragung einer Vorstrafe in das polizeiliche Führungszeugnis führen, da mehr als 90 Tagessätze verhängt wurden. Björn Höcke, der ein monatliches Nettogehalt von rund 9000 Euro bezieht, wird jedoch voraussichtlich keine Probleme haben, die Geldstrafe zu begleichen.