In Hessen gibt es eine wichtige Gesetzesänderung, die sowohl Mieter als auch Vermieter betrifft. Ab dem 1. Juli gelten neue Vorschriften für Kabel-TV-Verträge, die einige wesentliche Änderungen mit sich bringen. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
Neue Gesetzesänderung für Kabel-TV-Verträge
Bislang konnten Vermieter die Kosten für Kabel-TV-Verträge über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Doch mit der neuen Regelung ist dies in Hessen nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass Mieter nun selbst für ihre Kabelverträge verantwortlich sind und diese eigenständig abschließen müssen, um den TV-Empfang sicherzustellen. Andernfalls droht die Sperre des Anschlusses.
Auswirkungen auf Mieter und Vermieter
Diese Gesetzesänderung hat sowohl für Mieter als auch für Vermieter weitreichende Konsequenzen. Mieter erhalten mehr Entscheidungsfreiheit in Bezug auf ihren Kabelvertrag, tragen jedoch auch höhere Kosten. Laut Schätzungen sollen die Kosten pro Anschluss um etwa drei Euro pro Monat ansteigen. Für Vermieter bedeutet dies, dass sie die Kosten für Kabel-TV-Verträge nun selbst tragen müssen. Allerdings haben Vermieter auch die Möglichkeit, von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, um gegebenenfalls aus bestehenden Verträgen auszusteigen.
Die Gesetzesänderung betrifft insgesamt 3,1 Millionen Haushalte in Hessen, die über Kabelfernsehen versorgt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Umstellung auf die neuen Vorschriften für Diskussionen und Anpassungen in der Immobilienbranche sorgen wird. Mieter und Vermieter sind daher angehalten, sich frühzeitig über die Neuerungen zu informieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um eventuellen Unannehmlichkeiten vorzubeugen.