Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist. Die Partei darf als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft werden und die Öffentlichkeit darüber informiert werden. Trotz angekündigter Beschwerde gegen das Urteil mehren sich die Forderungen nach einem AfD-Verbotsverfahren. Jedoch ist ein solches Verfahren kompliziert, wie bereits die gescheiterten NPD-Verbotsverfahren gezeigt haben.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster bestätigt die rechtmäßige Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Trotz der geplanten Beschwerde und der Forderungen nach einem Verbotsverfahren zeigen sich die Komplexität und Schwierigkeiten eines solchen Verfahrens, wie bereits die Geschichte der NPD-Verbotsverfahren gezeigt hat.