Zwei Mädchen töteten die zwölfjährige Luise in Freudenberg, NRW, und wurden aufgrund ihres Alters nicht strafrechtlich verfolgt. Die Frage nach der strafmündigen Altersgrenze und die Diskussion darüber, ob Kinder unter 14 Jahren schuldfähig sein können, wird aufgeworfen. Die Forderung nach einer Senkung des strafmündigen Alters wird kontrovers diskutiert.
Die beiden Mädchen waren zum Tatzeitpunkt 12 und 13 Jahre alt. Eine Diskussion über die Senkung des strafmündigen Alters wurde angestoßen. Es gibt keine Hinweise, dass Kinder heute ‚reifer‘ sind und deshalb das Alter herabgesetzt werden müsse. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Konsequenzen einer Herabsetzung des strafmündigen Alters. In anderen Ländern wie der Schweiz liegt das strafmündige Alter bei zehn Jahren. Es fehlen spezialisierte Einrichtungen und ausreichende Qualitätsstandards zur Betreuung von straffälligen Kindern und Jugendlichen.
Es besteht Uneinigkeit darüber, ob das strafmündige Alter gesenkt werden sollte, und es wird betont, dass andere Maßnahmen wie spezialisierte Therapien erforderlich sind.