Die neuen europäischen Asylregeln treten nach zehnjährigen Debatten in Kraft. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts beinhaltet eine Verschärfung der Verfahren und einen verpflichtenden Solidaritätsmechanismus zur Umverteilung von Migranten. Zudem sollen Hauptankunftsländer entlastet werden, während Migranten mit geringen Aufnahmechancen an den EU-Außengrenzen gehindert und direkt abgeschoben werden sollen. Mitgliedsländer können Migranten in ’sichere Drittstaaten‘ zurückschicken, wobei bestimmte Verbindungen zu dem Drittstaat nötig sind. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts umfasst zehn Gesetzestexte und plant einen verpflichtenden Solidaritätsmechanismus zur Umverteilung von Migranten. Migranten mit geringen Aufnahmechancen sollen an den EU-Außengrenzen gehindert und direkt abgeschoben werden, während die Abschiebung in ’sichere Drittstaaten‘ vorgesehen ist. Die EU-Asylagentur verzeichnete vergangenes Jahr rund 1,1 Millionen Anträge.
Trotz Kritik und Widerstand von einigen Ländern ist die Neuregelung nun beschlossen und tritt mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedsländer haben zwei Jahre Zeit, um die neuen Asylregeln national umzusetzen.