Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf zum Umgang mit Kinderehen geeinigt, der Regelungen nachbessern und die Bekämpfung von Kinderehen strikter gestalten soll, ohne das Verbot aufzuweichen. Kinderehen, bei denen mindestens eine der beiden Personen unter 16 Jahre alt ist, sind in Deutschland nicht erlaubt. Darüber hinaus soll eine bereits geschlossene Kinderehe automatisch unwirksam werden, unabhängig von ausländischem Recht. Ehen zwischen Minderjährigen, die im Alter von 16 Jahren geschlossen wurden, bleiben wirksam, können aber aufgehoben werden. Eine Person unter 16 Jahren bei einer unwirksamen Ehe kann Unterhaltsansprüche haben, jedoch keine Unterhaltsschulden. Außerdem ist vorgesehen, dass unwirksame Kinderehen bei Volljährigkeit und neuem deutschen Eheabschluss möglich sind. Allerdings gibt es Streit um die Gesetzesregelungen und Verfassungsgerichtsforderungen.
Die Regelung zur Bekämpfung von Kinderehen stößt aufgrund des Widerspruchs gegenüber liberalen Werteordnungen auf Kritik. Weltweit sind fünfmal so viele Mädchen von Kinderehen betroffen wie Jungen, laut UNICEF wurden 640 Millionen Mädchen und Frauen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet. Jährlich schließen zwölf Millionen Mädchen eine Kinderehe ab.