Die Verfassungen der zwei deutschen Teilstaaten von 1949 zeigen viele Gemeinsamkeiten trotz der entgegengesetzten politischen Systeme. Beide Verfassungen gehörten dem liberal-demokratischen westlichen Typus an und zeigten den Einfluss der Weimarer Verfassung. Interessanterweise nahmen die Verfassungen Deutschland als Ganzes in den Blick, obwohl sie in politischer Hinsicht entgegengesetzte Ziele verfolgten. Trotz politischer Unterschiede ähnelten sich die Verfassungen in ihren Grundzügen und hatten Deutschland als Ganzes im Blick.
DDR: Sozialistische Gesetzlichkeit anstelle eines Rechtsstaats
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