Samstag, 12.10.2024

Was kommt nach dem Krankengeld? Die nächsten Schritte und wichtige Informationen

Empfohlen

Jonas Fischer
Jonas Fischer
Jonas Fischer ist ein erfahrener Journalist beim Rhein-Main Kurier, der sich auf die Berichterstattung zu aktuellen politischen und wirtschaftlichen Themen spezialisiert hat. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im investigativen Journalismus zeichnet er sich durch tiefgründige Recherchen und fundierte Analysen aus. Seine Expertise und sein Engagement für verlässliche, faktenbasierte Informationen machen ihn zu einer vertrauenswürdigen Quelle für Leser, die sich ein umfassendes Bild über die Entwicklungen in der Rhein-Main-Region und darüber hinaus verschaffen möchten.

Wenn Arbeitnehmer ausgesteuert sind, bedeutet dies, dass sie nach einer längeren Phase der Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld mehr von ihrer Krankenkasse erhalten. Dies geschieht, wenn die Anspruchszeit für das Krankengeld abgelaufen ist. In dieser Situation stellt sich häufig die Frage: Was folgt nach dem Krankengeld? Betroffene können sich dann über Arbeitslosengeld, eine Erwerbsminderungsrente oder andere finanzielle Unterstützung abdecken. Der Versicherungsschutz ist entscheidend, um während der Genesung die eigene Gesundheit zu sichern und eine spätere Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Daher ist es für Arbeitnehmer wichtig, sich frühzeitig mit den nächsten Schritten zu beschäftigen, um die finanziellen Auswirkungen angemessen zu bewältigen.

Anspruch auf Krankengeld: Wie lange erhalten Sie Zahlungen?

Der Anspruch auf Krankengeld hängt von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit ab. Nach einer Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber von bis zu sechs Wochen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse, z. B. der AOK. Die Höchstbezugsdauer beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, ausgehend von der jeweiligen Erkrankung. Selbstständige haben ähnliche Rechte, jedoch kann die Regelung variieren. Auszubildende und Arbeitslose sollten beachten, dass spezielle Bestimmungen für ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld gelten. Bei einem Ende des Krankengeldbezugs bestehen Möglichkeiten, Arbeitslosengeld zu beantragen.

Was kommt nach dem Krankengeld? Optionen und Bedingungen

Nach der Auszahlung von Krankengeld stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Die AU-Nachfolgebescheinigung muss rechtzeitig bei der Krankenkasse eingereicht werden, um Krankengeldzahlungen zu prolongieren. Sollte der Anspruch auf Krankengeld erschöpft sein, greift häufig die Aussteuerung. In diesem Fall können Betroffene Arbeitslosengeld (ALG 1) bei der Arbeitsagentur beantragen, vorausgesetzt, sie haben die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Alternativ kann ein stufenweiser Wiedereinstieg, wie das Hamburger Modell, in Betracht gezogen werden. Private Krankentagegeldversicherungen können ebenfalls eine Absicherung bieten und sind zu prüfen, wenn die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen. Die Wochenfrist ist hierbei eine wichtige Frist, die beachtet werden sollte.

Besonderheiten für Arbeitgeber: Richtige Schritte im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall sind Arbeitgeber verpflichtet, die Krankmeldung ihres Arbeitnehmers zeitnah zu beachten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist notwendig, um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu gewährleisten. Bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) obliegt es dem Arbeitgeber, die notwendigen Daten rechtzeitig zu erfassen. Arbeitnehmer haben das Recht auf eine ordnungsgemäße Krankschreibung, während Arbeitgeber die Pflichten haben, Fehlzeiten zu dokumentieren. Dies ist auch wichtig für die Umlage U1, die zur Finanzierung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall dient. Berücksichtigen Sie hierbei die möglichen Kosten bei langanhaltenden Erkrankungen.

Weiterlesen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Aktuelle Artikel