Die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt hat gegen sechs Männer Anklage wegen des Verdachts des versuchten Mordes erhoben. Diese Anklage bezieht sich auf Geldautomatensprengungen, bei denen nicht nur fette Beute gemacht wurde, sondern auch Menschenleben in Gefahr waren. Die Beteiligten sollen Taten in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen begangen haben, was zu Verfolgungsjagden mit der Polizei führte.
Die Angeklagten, im Alter zwischen 26 und 32 Jahren, werden beschuldigt, Geldautomaten in mehreren Bundesländern gesprengt zu haben. Die Vorwürfe umfassen versuchten Mord, Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen, gewerbsmäßigen Diebstahl und Sachbeschädigung. Die Gesamtbeute beläuft sich auf rund 870.000 Euro, während der entstandene Sachschaden über 2,5 Millionen Euro beträgt. Alle Angeschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.
Es wird angenommen, dass die Täter vorsätzlich gehandelt haben, da sie keine Kontrolle über die Heftigkeit der Explosionen hatten und somit Menschenleben in Gefahr brachten. Die Anklage wirft den Tätern zudem vor, Tote in Kauf genommen zu haben, um an ihre Beute zu gelangen.