Dienstag, 19.11.2024

Soziale Medien haften für Beleidigungen erst nach konkretem Hinweis – OLG Frankfurt

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Laura Schnaid
Laura Schnaid
Laura Schnaid ist als erfahrene Journalistin beim Rhein-Main Kurier spezialisiert auf regionale Politik und gesellschaftliche Themen. Mit ihrer langjährigen Berufserfahrung in führenden Medien zeichnet sie sich durch gründliche Recherche und fundierte Analysen aus. Ihre Berichterstattung steht für journalistische Integrität, Tiefgang und das Streben nach höchster Genauigkeit.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einer wegweisenden Entscheidung die Position von Social-Media-Plattformen in Unterlassungsklagen gestärkt. Die Richter urteilten, dass Betreiber erst bei offensichtlichen Rechtsverstößen ihrer Nutzer haften. Konkrete Beanstandungen sind notwendig, um die Haftung der Betreiber zu aktivieren.

Ein konkretes Beispiel für diese Rechtsprechung war der Fall des baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten, der gegen den Betreiber von X (ehemals Twitter) vorging. Das OLG entschied, dass mangels ausreichender Konkretisierung keine Handlungspflicht des Betreibers besteht.

Die Bedeutung von detaillierten Beanstandungen wurde vom OLG Frankfurt hervorgehoben, um klare Grenzen für die Verantwortlichkeit der Betreiber zu setzen. Diese Präzisierung fordert eine genaue Angabe von Rechtsverstößen seitens der Betroffenen.

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