Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem wegweisenden Urteil das Bundeskanzleramt dazu verurteilt, einem Frankfurter Arzt Zugang zu bisher geschwärzten Passagen der Protokolle des Corona-Expertenrates zu gewähren. Dies bedeutet, dass der Arzt Einblick in bisher unzugängliche Informationen zur Wirksamkeit von Impfstoffen und Medikamenten erhält. Das Gericht entschied, dass der Arzt ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen hat und das Recht auf Zugang zu bestimmten Protokollinhalten besteht.
Das Urteil bestätigte, dass das Recht auf Information auch in Bezug auf öffentliche Gesundheitsfragen von großer Bedeutung ist. Während einige Protokollinhalte weiterhin unter Verschluss bleiben dürfen, markiert diese Entscheidung einen Schritt hin zu mehr Transparenz in Bezug auf die Entscheidungsprozesse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie.