Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen darf. Die Partei hatte sich dagegen im Berufungsverfahren gewehrt, jedoch wurde die Einstufung bestätigt. Der Verfassungsschutz darf weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.
Der Verfassungsschutz führt die AfD seit 2021 als Verdachtsfall. Das Gericht bestätigte hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Die AfD wehrte sich mit Berufungsverfahren gegen die Einstufung, doch das Gericht lehnte ihre Beweisanträge ab und bestätigte die Einstufung. Damit darf der Verfassungsschutz weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.
Die AfD hat die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen, und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall könnte die AfD vor den Landtagswahlen politisch isolieren.