Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens verbotener Parolen zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert, doch Höcke wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Eine Revision des Urteils ist innerhalb einer Woche möglich.
Björn Höcke wurde wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verurteilt. Er soll die verbotene Parole der SA wissentlich verwendet haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und eine Revision ist möglich. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung, aber das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro. Es gab unterschiedliche Reaktionen und Argumente von Seiten der Staatsanwaltschaft und von Höckes Verteidigung.
Die Verurteilung von Björn Höcke wegen der Verwendung verbotener Parolen zeigt, dass die Justiz konsequent gegen verfassungsfeindliche Äußerungen vorgeht. Die Debatte um die politische Position von Björn Höcke und die Haltung der AfD zu rechtsextremen Tendenzen wird durch das Urteil weiter befeuert.