Ein 99-jähriger mutmaßlicher ehemaliger SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen wird nicht vor Gericht stehen. Das Landgericht Hanau hat die Zulassung der Anklage gegen den Mann abgelehnt. Ihm wird vorgeworfen, von 1943 bis 1945 im KZ Sachsenhausen Beihilfe zum Mord an Häftlingen geleistet zu haben. Aufgrund seines fortgeschrittenen Alters und Gesundheitszustandes wurde seine Verhandlungsfähigkeit in Gutachten als nicht gegeben eingestuft. Der Beschuldigte soll als Mitglied eines SS-Totenkopf-Wachbataillons die Wachdienste ausgeführt haben.
Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Hanau entschied gegen die Zulassung des Verfahrens aufgrund des hohen Alters des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt. Die Ablehnung der Anklage zeigt die Herausforderungen bei der Strafverfolgung von NS-Verbrechen aufgrund des vorangeschrittenen Alters der Beschuldigten und ihres Gesundheitszustandes.