Die jährliche Steuererklärung kann mühsam sein, aber mit den richtigen Tipps und Tricks wird sie zur Goldgrube. Viele Menschen verschenken bares Geld, weil sie nicht wissen, welche Steuervorteile sie geltend machen können – dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken und sich vom Finanzamt eine ordentliche Rückerstattung zu sichern. Dieser Artikel zeigt einige legale Steuertricks und -tipps.
Beruflich unterwegs: So holen Vielreisende das Maximum heraus
Geschäftsreisende haben oft hohe Ausgaben, die ihnen jedoch zum Teil zurückerstattet werden können, denn diese Kosten lassen sich clever absetzen. Zu den gängigen Abzugsmöglichkeiten zählen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten. Wer häufig beruflich unterwegs ist, sollte unbedingt darauf achten, die maximal möglichen Pauschalen geltend zu machen. In Deutschland beträgt der Verpflegungsmehraufwand für Reisen innerhalb des Landes beispielsweise 14 Euro bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden und 28 Euro bei ganztägiger Abwesenheit.
Übernachtungssteuern clever absetzen
In manchen Regionen, wie beispielsweise in Mörfelden-Walldorf, wird eine spezielle Übernachtungssteuer erhoben. Diese sogenannte „Bettensteuer“ lässt sich jedoch geschickt zurückholen. Geschäftsreisende sollten sicherstellen, dass diese Steuer entweder direkt über die Spesenabrechnung beim Arbeitgeber eingereicht oder in der Steuererklärung geltend gemacht wird. Maximal können bei beruflichen Übernachtungen bis zu 1.000 Euro pro Jahr als Werbungskosten abgesetzt werden. Diese Beträge gehören in die Anlage N der Steuererklärung und sind unter den „Reisekosten“ anzugeben. Selbst kleine Beträge können sich am Ende des Jahres summieren und zu einer erfreulichen Steuererstattung führen.
Mit Kindern Steuervorteile nutzen
Eltern haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, Steuervorteile zu nutzen, die ihnen oft gar nicht bekannt sind. Besonders lohnenswert ist der Kinderfreibetrag, der für das Jahr 2023 bei 8.952 Euro pro Kind und Jahr liegt. Dieser Betrag kann von der Steuer abgezogen werden und reduziert somit das zu versteuernde Einkommen erheblich. Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann zudem vom Splittingverfahren profitieren, was ebenfalls zu einer deutlichen Steuerersparnis führt.
Ein guter Expertenrat hilft dabei, alle Potenziale auszuschöpfen
Gerade in komplexeren Familiensituationen, etwa bei Alleinerziehenden oder in Patchwork-Familien, kann es hilfreich sein, einen Profi zu konsultieren. Ein solcher nutzt eine spezielle Software für Steuerberater, in der alle fachlichen Module vorhanden sind. Damit lassen sich sämtliche Möglichkeiten zur Steueroptimierung ausloten. In diesem Zuge werden auch weniger bekannte Modelle berücksichtigt, wie das Wechselmodell, bei dem beide Elternteile gleich viel Zeit mit dem Kind verbringen und somit beide steuerliche Vorteile geltend machen. Durch die professionelle Beratung lässt sich oft mehr Geld zurückholen, als Laien es selbst vermuten.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Sparpotenzial im eigenen Zuhause
Viele Menschen vergessen, dass auch Dienstleistungen, die im eigenen Haushalt erbracht werden, von der Steuer absetzbar sind. Dies betrifft nicht nur klassische Handwerksleistungen, sondern auch Tätigkeiten wie Gartenarbeit, Reinigung oder Kinderbetreuung. Maximal können bis zu 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuer abgezogen werden, wobei der Höchstbetrag bei 4.000 Euro pro Jahr liegt. Diese Abzugsmöglichkeit gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter und ist unbedingt zu nutzen.
Belege sammeln und korrekt einreichen
Damit das Finanzamt die getätigten Ausgaben anerkennt, müssen alle Belege sorgfältig aufbewahrt und korrekt eingereicht werden. Dabei ist es wichtig, dass auf den Rechnungen klar ersichtlich ist, welche Dienstleistungen erbracht wurden und wie hoch die Lohnkosten waren. Materialkosten sind nicht absetzbar, deshalb ist eine detaillierte Aufschlüsselung der Rechnung entscheidend. Diese Belege gehören ebenfalls in die Anlage “Haushaltsnahe Dienstleistungen” der Steuererklärung und können so direkt die Steuerlast mindern.
Sonderausgaben: Mehr als nur Kirchensteuer und Spenden
Sonderausgaben sind eine weitere Möglichkeit, die Steuerlast zu senken. Hierzu zählen nicht nur klassische Ausgaben wie die Kirchensteuer oder Spenden an gemeinnützige Organisationen, sondern auch weniger bekannte Posten wie Schulgeld oder die Kosten für eine private Altersvorsorge. Wer beispielsweise eine Riester-Rente abgeschlossen hat, kann die Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro jährlich steuerlich geltend machen. Auch Spenden an politische Parteien lassen sich bis zu einer bestimmten Grenze von der Steuer absetzen.
Steueroptimierung durch gezielte Investitionen
Durch gezielte Investitionen in steuerbegünstigte Produkte wie die Rürup-Rente lässt sich ebenfalls die Steuerlast senken. Diese Form der Altersvorsorge bietet hohe Abzugsmöglichkeiten, wobei bis zu 94 % der Einzahlungen bis zu einem Betrag von 26.528 Euro als Sonderausgaben absetzbar sind. Wer gezielt plant, kann so seine Steuerlast erheblich reduzieren und gleichzeitig für das Alter vorsorgen.
Werbungskosten umfassen mehr als nur die Pendlerpauschale
Werbungskosten werden häufig mit der Pendlerpauschale gleichgesetzt. Dabei gibt es weit mehr, was unter diesen Begriff fällt. Dazu zählen etwa Fortbildungskosten, Arbeitsmittel oder auch das heimische Arbeitszimmer. Seit 2023 hat sich die Absetzbarkeit des heimischen Büros nochmals verbessert, denn nun lassen sich auch Kosten für ein nicht abgeschlossenes Arbeitszimmer bis zu einem Betrag von 1.250 Euro pro Jahr absetzen. Diese Regelung kommt besonders denen zugute, die im Homeoffice arbeiten.
Pauschalen optimal nutzen
Viele Steuerpflichtige wissen nicht, dass es für Werbungskosten eine Pauschale gibt, die ohne Nachweise abgesetzt werden kann. Diese liegt aktuell bei 1.230 Euro pro Jahr. Wer höhere Kosten hat, sollte jedoch genau Buch führen und sämtliche Belege aufbewahren. Dies betrifft auch kleinere Posten wie Fachliteratur oder Arbeitskleidung.
Steuerliche Vorteile durch außergewöhnliche Belastungen
Ein oft übersehener Bereich, um Steuern zu sparen, sind die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Hierunter fallen Kosten, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und die seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für Krankheit, Pflege oder notwendige Umbaumaßnahmen im eigenen Haus aufgrund einer Behinderung. Diese Kosten können, wenn sie bestimmte zumutbare Eigenbelastungsgrenzen überschreiten, steuerlich geltend gemacht werden und somit die Steuerlast erheblich senken.
Krankheitskosten und Pflegeaufwendungen absetzen
Krankheitskosten können ein erheblicher Posten sein, den viele nicht in ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Ausgaben für Arztbesuche, Medikamente, Operationen oder auch für notwendige Heil- und Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden und auch die Kosten für Pflegeleistungen, die aufgrund einer Pflegebedürftigkeit entstehen, sind absetzbar. Dies gilt sowohl für die Pflege in einem Heim als auch für die ambulante Pflege durch Fachkräfte oder Angehörige.