Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger, der als Ideengeber und Wegbereiter der Cum-Ex-Geschäfte gilt und dem Staat Milliarden Euro gekostet hat, wurde nun erneut verurteilt. Die Revision von Berger vor dem BGH war erfolglos, und die Einziehung der Taterträge bleibt vorerst unklar.
Steueranwalt Hanno Berger wurde bereits zweimal wegen Steuerhinterziehung verurteilt, und die Anordnung zur Einziehung von 1,1 Millionen Euro liegt vor. Mit der Bestätigung des zweiten Urteils durch den BGH werden nun weitere rechtliche Schritte gegen Berger erwartet. Gleichzeitig laufen am Landgericht Bonn weitere Verfahren gegen Cum-Ex-Beteiligte.
Beide Strafurteile gegen Berger sind rechtskräftig, und es könnte sein, dass er deutlich mehr als acht Jahre Haft verbüßen muss. Die endgültige Entscheidung bezüglich der Einziehung der Taterträge steht noch aus und wird weitere Klärung in diesem Fall bringen.