Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zum neuen Wahlrecht verkündet und für Aufsehen gesorgt. Die Richter entschieden, dass das kürzlich von der Ampel-Koalition verabschiedete Wahlrecht teilweise gegen das Grundgesetz verstößt. Insbesondere die Fünf-Prozent-Sperrklausel ohne Grundmandatsklausel wurde als nicht vereinbar eingestuft.
Die Reform des Wahlrechtssystems zielt darauf ab, die Größe des Bundestages zu reduzieren, indem Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft werden. Diese Neuerungen wurden jedoch von verschiedenen Parteien und Bürgern kritisiert, die Bedenken hinsichtlich des neuen Systems äußerten.
Das Urteil des Verfassungsgerichts hat die Notwendigkeit einer Neuregelung der Sperrklausel aufgezeigt. Während die Zweitstimmendeckelung als verfassungsgemäß angesehen wurde, bleibt die Grundmandatsklausel vorerst bestehen, bis eine Neuregelung erfolgt.