Am Sonntag, 15. März 2026, sind die Wahlberechtigten in Maintal zu mehreren Wahlen aufgerufen. Auf kommunaler Ebene stehen die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und des Kreistags sowie die Wahl des Maintaler Ausländerbeirats an. Die Ergebnisse beeinflussen lokale Entscheidungen von Haushalt bis Stadtentwicklung für die kommenden fünf Jahre.
Was gewählt wird und welche Aufgaben die Gremien haben
Für die Maintaler Stadtverordnetenversammlung werden 45 Mitglieder für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Gewählten bestimmen über den städtischen Haushalt und entscheiden in Bereichen wie Kinderbetreuung, Wohnungsbau, Stadtentwicklung, Infrastruktur, Verkehr, soziale Angebote sowie Kultur, Freizeit, Sport und Umweltpolitik.
Auf Kreisebene ist zugleich der Kreistag des Main Kinzig Kreis neu zu wählen. In diesem Gremium werden 87 Mitglieder gewählt. Der Kreistag legt grundsätzliche Ziele für die Verwaltung in allen kreisangehörigen Kommunen fest und überwacht deren Umsetzung. Nach der Auskreisung der Stadt Hanau zum 1. Januar 2026 ist Maintal die größte Kommune im Kreis, weshalb eine starke Vertretung im Kreistag aus Sicht der Stadt als wichtig bewertet wird.
Parallel zu diesen Wahlen findet die Wahl des Maintaler Ausländerbeirats statt. Der Beirat besteht aus elf Mitgliedern und soll die Interessen hier lebender Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit vertreten. Er fungiert als Verbindung zwischen hauptamtlicher und ehrenamtlicher Politik und berät zu Fragen der Integration und gesellschaftlichen Teilhabe.
Wahlberechtigung und Bewerberlisten
Wahlberechtigt für die Ausländerbeiratswahl sind ausländische Staatsangehörige, einschließlich Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Staatenlose, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Maintal haben. Für die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und zum Kreistag gelten die jeweils gesetzlichen Voraussetzungen.
Innerhalb der gesetzlichen Frist wurden neun Wahlvorschläge für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zwei Wahlvorschläge für die Ausländerbeiratswahl eingereicht. Der Wahlausschuss der Stadt Maintal entscheidet am 16. Januar 2026 um 18 Uhr im Bürgerhaus Bischofsheim in öffentlicher Sitzung über die Zulassung dieser Vorschläge.
Stimmabgabe, Briefwahl und Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit Angaben zum zuständigen Wahllokal. Der Versand soll bis zum 22. Februar abgeschlossen sein. Am Wahltag kann die Stimme persönlich im jeweiligen Wahllokal abgegeben werden. Alternativ ist die Stimmabgabe per Briefwahl möglich.
Der Antrag auf Briefwahl kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Ab Anfang Februar ist der Antrag auch online über die Seite www.maintal.de/wahlen möglich. Die Briefwahlunterlagen werden zugesandt und müssen ausgefüllt bis zum Wahltag um 18 Uhr wieder im Rathaus vorliegen, damit sie in die Auszählung einfließen. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Unterlagen persönlich im Rathaus abzuholen.
Wahlregeln und Informationsangebote
Bei der Kommunalwahl 2026 können Wählerinnen und Wähler kumulieren und panaschieren. Kumulieren bedeutet, einer Person mehrere Stimmen zu geben. Panaschieren bedeutet, Kandidaten aus unterschiedlichen Listen zu wählen. Diese Möglichkeiten erlauben eine personenbezogene Entscheidung über die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung und des Kreistags.
Die Stadt Maintal stellt sukzessive alle relevanten Informationen auf www.maintal.de/wahlen bereit. Dort werden unter anderem Musterstimmzettel veröffentlicht, die einen Überblick über alle zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten bieten. Bei Fragen zur Wahl ist das Rathaus erreichbar unter der Telefonnummer 06181 400 0 oder per E Mail an wahlen@maintal.de.
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