Kommunen in der Metropolregion FrankfurtRheinMain verlangen eine Anpassung der Gewerbesteuerregelung für Rechenzentren. Vor dem Hintergrund erheblicher Ansiedlungen und geplanter Neubauten schlagen Städte und Kreise vor, die Verteilung der Steuereinnahmen nicht länger primär nach Beschäftigtenzahlen vorzunehmen, sondern an der installierten IT Leistung in Megawatt auszurichten.
Cluster in Frankfurt und geplante Erweiterungen
Eine Studie von IW Consult kommt zu dem Ergebnis, dass sich aktuell 55 Rechenzentren in Frankfurt am Main befinden. Damit entfallen rund 30 Prozent aller Rechenzentren in Deutschland auf das Cluster in der Stadt. Im Umland werden den Autoren zufolge bis 2030 weitere 25 Anlagen erwartet. Zugleich investiert der US Konzern Google im Rahmen eines 5,5 Milliarden Euro schweren Programms in Deutschland unter anderem in ein Rechenzentrum in Dietzenbach und in den Ausbau des Standorts Hanau.
Vorschlag zur Anpassung der Gewerbesteuer
Die Bürgermeister von Dietzenbach und Hanau sowie Vertreter des Kreises Offenbach, des Hessischen Städte und Gemeindebundes und des Regionalverbands FrankfurtRheinMain haben daher eine Reform gefordert. Nach ihrer Auffassung ist die derzeitige Zerlegungsregel, die sich überwiegend an der Zahl der Beschäftigten orientiert, für Rechenzentren veraltet. Die Digitalisierung reduziere Mitarbeiterzahlen, während technische Leistung und Energiebedarf zunehmen. Dietzenbachs Bürgermeister Dr. Dieter Lang sagte, die installierte Megawatt IT Leistung spiegle die wirtschaftliche und infrastrukturelle Bedeutung eines Rechenzentrums besser wider und gebe den Kommunen eine verlässlichere Einnahmebasis.
Zu den weiteren Vorschlägen gehört, die Gewerbesteuer unabhängig vom Firmensitz am Ort der Betriebsstätte festzusetzen. Als konkretes Modell wird die Steueraufteilung bei Windenergieanlagen genannt: Dort würden 90 Prozent nach installierter Leistung und 10 Prozent nach dem Arbeitslohnanteil verteilt. Lang hält eine ähnliche Regelung für praxistauglich und gesetzlich umsetzbar.
Argumente der Kommunen
Hintergrund der Initiative ist die angespannte Finanzlage vieler hessischer Kommunen. Die Befürworter der Reform verweisen darauf, dass Standortgemeinden durch Flächenverbrauch, hohen Energie und Wasserbedarf sowie durch infrastrukturelle Maßnahmen belastet werden und deshalb angemessen an den Steuereinnahmen beteiligt sein sollten. Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky betonte, es gehe um einen fairen Ausgleich zwischen Belastungen und Nutzen für die betroffenen Stadtteile.
Vertreter des Kreises Offenbach und des Hessischen Städte und Gemeindebundes erklärten, eine Neuregelung käme auch umlagefinanzierten Kreisen zugute und würde Investitionen in regionale Infrastruktur einfacher machen. Der Erste Beigeordnete des Regionalverbands, Rouven Kötter, verwies auf die besondere Rolle Frankfurts als Standort des Internetknotens DE CIX und auf die daraus resultierende hohe Nachfrage nach Rechenzentren in der Region.
Auch sicherheitsrelevante Argumente werden angeführt: Rechenzentren gelten als kritische Infrastruktur. Kommunen, die für Schutz und Versorgung verantwortlich seien, sollten demnach durch Steuereinnahmen unterstützt werden, sagte Ahmed Idrees, Vorsitzender des Haupt und Finanzausschusses in Dietzenbach.
Die Initiatoren der Forderung haben das Thema an den Deutschen Städte und Gemeindebund weitergegeben. Das Gewerbesteuergesetz ist Bundesrecht. Eine Änderung würde daher eine politische Entscheidung auf Bundesebene voraussetzen.
Quelle anzeigen


