Mittwoch, 11.02.2026

Hanau vergibt Ganztagsbetreuung für 16 Grundschulen und fordert sichere Finanzierung

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Die Stadt Hanau hat die Betreuung an allen 16 städtischen Grundschulen ausgeschrieben und die Vergabe an drei freie Träger vorbereitet. Damit sollen die Voraussetzungen für den ab Schuljahr 2026/27 geltenden bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geschaffen werden. Die abgeschlossenen Verträge laufen zunächst bis zum Schuljahr 2029/30 und enthalten Verlängerungsoptionen, so dass eine maximale Laufzeit von acht Jahren möglich ist.

Vergabe, Laufzeiten und Träger

Die Betreuung wurde im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens als Dienstleistungskonzession ausgeschrieben und für jede Schule einzeln vergeben. Den Zuschlag erhielten drei erfahrene freie Träger, die jeweils pädagogische Konzepte vorgelegt hatten. Die Stadt nennt folgende Zuordnungen. Zuständig für die Betreuung an der August Gaul Schule, der Brüder Grimm Schule, der Eichendorff Schule, der Gebeschusschule, der Geschwister Scholl Schule, der Heinrich Heine Schule, der Theodor Heuss Schule sowie der Tümpelgarten Schule ist der Arbeiter Samariter Bund e. V. Der Träger Kaleidoskop e. V. übernimmt Angebote an der Erich Kästner Schule, der Friedrich Ebert Schule, der Limesschule, der Pestalozzi schule sowie der Wilhelm Geibel Schule. Die Kathinka Platzhoff Stiftung verantwortet die Betreuung an der Anne Frank Schule, der Robinsonschule sowie an der Schule im Pioneerpark.

Die Verträge sind zunächst bis zum Schuljahr 2029/30 terminiert. Sie enthalten jeweils eine bis zu zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils zwei Schuljahre, wodurch eine maximale Vertragsdauer von acht Jahren erreicht werden kann. Die Stadt bezeichnet die Regelung als Maßnahme zur Schaffung von Planungssicherheit für Schulen, Träger und Eltern.

Zustimmung der Gremien

Alle 16 Schulkonferenzen haben der Auswahl der Träger im Rahmen ihrer Mitwirkungsrechte zugestimmt. Auch der Magistrat befürwortete die Vergabe. In der jüngsten Sitzung fasste die Stadtverordnetenversammlung einen einstimmigen Beschluss zu der Vergabeentscheidung. Die Stadt verweist damit auf breite politische und schulische Zustimmung zu dem Vorgehen.

Bundesweiter Anspruch und Ziele der Ausweitung

Hintergrund ist der stufenweise eingeführte bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Dieser Anspruch gilt ab August 2026 zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe und wird in den folgenden Jahren schrittweise bis zur vierten Klassenstufe ausgeweitet. Ziel der Maßnahme ist es, Betreuungslücken nach der Kita zu schließen, individuelle Förderung zu ermöglichen sowie Bildungs‑ und Teilhabechancen zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Weil die Schulen das Angebot nicht allein mit eigenem Personal leisten können, setzt die Stadt auf externe Träger.

Finanzielle Forderungen

Die Stadt Hanau mahnt eine verlässliche und ausreichende Finanzierung an. Bürgermeister und Schuldezernent Maximilian Bieri weist darauf hin, dass der Rechtsanspruch zwar ein wichtiger Schritt für Familien sei, zugleich aber eine erhebliche organisatorische und finanzielle Belastung für die Kommunen darstelle. Er unterstütze deshalb die Forderung des Deutschen Städtetages, die vom Bund vorgesehenen Mittel für Betriebskosten vollständig an die Kommunen weiterzuleiten. Diese Forderung werde auch vom Hessischen Städtetag geteilt. Bieri betont, dass das Land Hessen zusätzlich eigene Mittel bereitstellen sollte, damit die kommunalen Aufgaben dauerhaft finanziert werden können.

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