Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen Verkaufsverbot für Lachgas zugestimmt. Die neue bundesweite Regelung zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche vor dem missbräuchlichen Konsum des Gases zu schützen. Die Stadt Hanau, die bereits im Frühjahr eigene Vorschriften erlassen hatte, wertet das Ergebnis als Bestätigung ihres Vorgehens.
Hanau als Vorreiter
Im März hatte die Stadt Hanau ihre Gefahrenabwehrverordnung geändert und damit den Verkauf sowie die Abgabe von Lachgas an Minderjährige untersagt. Außerdem wurde der Konsum auf Spielplätzen und anderen öffentlichen Flächen verboten. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte der Regelung einstimmig zu.
Stadträtin und Ordnungsdezernentin Isabelle Hemsley sagte, Hanau habe Verantwortung übernommen, weil es über längere Zeit keine klare bundesweite Regelung gegeben habe. Ihrer Auffassung nach darf der Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht von langwierigen Gesetzgebungsverfahren abhängig gemacht werden. Nach einer Übergangsfrist soll das bundesweit geltende Verkaufsverbot im kommenden Frühjahr in Kraft treten.
Konsequente Kontrollen in der Stadt
Die im März geänderte Verordnung wurde in Hanau von verstärkten Jugendschutzkontrollen durch die Stadtpolizei begleitet. Die Prüfungen seien ganzheitlich angelegt gewesen, heißt es in einer Mitteilung: Bei jedem Einsatz habe man gleichzeitig den Verkauf von Tabakwaren, E Zigaretten und Vapes sowie die Abgabe von Lachgas an Minderjährige überprüft. Für realitätsnahe Ergebnisse seien unter anderem minderjährige Testkäuferinnen und Testkäufer eingesetzt worden.
Bei vier Kontrolltagen im August und Oktober wurden elf Kioskbetriebe im Stadtgebiet geprüft. Die Einsatzkräfte stellten bei einem Großteil der Betriebe Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz fest, vor allem beim Verkauf von Tabakwaren und Vapes an Minderjährige. Gegen die Betreiber wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, zum Teil mit Eintragungen im Gewerbezentralregister.
Die Kontrollen führten zudem zu Feststellungen in weiteren Rechtsbereichen, etwa im Verpackungsgesetz, im Tabaksteuerrecht, im Nichtraucherschutz sowie in Fragen des Produktrechts, des Gewerberechts und des Betäubungsmittelrechts. In mehreren Fällen folgten Prüfungen zu Gewerbeuntersagungen oder Meldungen an Zoll, Gesundheitsamt, Veterinäramt und Strafverfolgungsbehörden.
Ausblick und Konsequenzen für die Kommunen
Hanau sieht sich durch die bundesweite Regelung in seinem Vorgehen bestätigt. Hemsley betonte, Kommunen könnten und müssten handeln, wenn konkrete Gefahren sichtbar würden. Zugleich sei eine bundeseinheitliche Regelung langfristig unerlässlich.
Die Stadtpolizei Hanau kündigte an, das Thema Lachgas auch im kommenden Jahr gezielt weiter zu bearbeiten und zusätzliche Schwerpunktkontrollen durchzuführen. Ziel bleibe ein wirksamer und nachhaltiger Schutz von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum.
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