Donnerstag, 19.09.2024

Wo steht KW im Fahrzeugschein? Erklärung und Tipps

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Lena Maier
Lena Maier
Lena Maier ist eine vielseitige Redakteurin, die in verschiedenen Ressorts arbeitet.

Der Fahrzeugschein stellt ein bedeutendes Dokument dar, das für jeden Autobesitzer unerlässlich ist. Er beinhaltet sämtliche wesentlichen Informationen über das Fahrzeug, einschließlich der Motorleistung in kW. Diese Leistungsangabe spielt eine entscheidende Rolle bei der Auswahl eines Automobils, da sie sowohl das Fahrverhalten als auch die maximale Geschwindigkeit beeinflusst.

Die Leistungsangabe in kW ist auf dem Fahrzeugschein unter dem Punkt 2.1 zu finden. Dort ist die Nennleistung des Motors angegeben, die in Kilowatt (kW) gemessen wird. Die Angabe der Leistung in kW ist seit 2005 auf dem Fahrzeugschein verpflichtend und ersetzt die frühere Angabe in PS. Wenn Sie also wissen möchten, wie viel Leistung Ihr Auto hat, müssen Sie nur einen Blick in den Fahrzeugschein werfen.

Verständnis des Fahrzeugscheins

Der Fahrzeugschein, auch bekannt als Zulassungsbescheinigung Teil I, ist ein wichtiger Bestandteil des Straßenverkehrs in Deutschland. Er enthält viele Informationen über das Fahrzeug und seinen Halter. Um den Fahrzeugschein richtig lesen zu können, ist es wichtig zu wissen, wo die relevanten Angaben zu finden sind.

Position der KW-Angabe

Die Leistungsangabe in kW ist eine der wichtigsten Informationen auf dem Fahrzeugschein. Sie gibt Auskunft über die Motorleistung des Fahrzeugs. Die KW-Angabe befindet sich im Fahrzeugschein unter dem Punkt P.2 oder P.4. Hier werden alle wesentlichen Daten zur Nennleistung des Motors aufgeführt. Die Angabe in PS ist ebenfalls vorhanden und kann mit einem Umrechnungsfaktor in kW umgerechnet werden.

Weitere wichtige Angaben

Neben der Leistungsangabe in kW gibt es noch viele weitere wichtige Informationen auf dem Fahrzeugschein. Hierzu gehören die FIN-Nummer, die Fahrzeugmarke und -typ, die Erstzulassung, die Variante und Version des Fahrzeugs, die Sitzplätze, die Achslast, die Anhängelast, die Prüfziffer, die Kraftstoffart, die Farbe, die Nenndrehzahl, die Hubraumgröße und die HU-Datum. Auch der Name des Herstellers und des Fahrzeughalters sind auf dem Fahrzeugschein vermerkt.

Es ist wichtig, dass der Fahrzeugschein immer griffbereit im Fahrzeug aufbewahrt wird. Bei Verkehrskontrollen muss der Fahrzeugschein vorgezeigt werden können. Auch in der Werkstatt wird der Fahrzeugschein benötigt, um passende Ersatzteile bestellen zu können.

Änderungen und Besonderheiten

Ummeldung und Verlust

Wenn ein Fahrzeug umgemeldet wird, muss die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) aktualisiert werden. Hierbei sind Änderungen der technischen Daten oder des Eigentümers zu berücksichtigen. Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss umgehend eine Ersatzbescheinigung beantragt werden. In beiden Fällen ist die Zulassungsbehörde zuständig.

Technische Daten und Zulassungsinformationen

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält wichtige technische Daten und Zulassungsinformationen. Hierzu gehören unter anderem die Leistung in kW, die Bereifung, die Länge und Breite des Fahrzeugs sowie die Art des Aufbaus. Auch die Identifikation des Fahrzeugs, die EG-Typengenehmigung und die Emissionsklasse sind hier vermerkt.

Bei Verkehrskontrollen wird häufig die Zulassungsbescheinigung Teil 1 verlangt, um die technische Zulässigkeit des Fahrzeugs zu überprüfen. Auch bei der Hauptuntersuchung und bei der Versicherung ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 von Bedeutung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nur für das jeweilige Fahrzeug gültig ist und nicht übertragbar ist. Bei einem Verkauf des Fahrzeugs muss die Zulassungsbescheinigung Teil 1 dem neuen Eigentümer übergeben werden.

Einige technische Daten und Zulassungsinformationen sind in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Form von Codes vermerkt. Eine Tabelle mit den entsprechenden Erläuterungen findet sich auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Hierzu gehören beispielsweise die HSN (Herstellerschlüsselnummer) und TSN (Typschlüsselnummer) sowie die Angaben zur Schadstoffklasse.

Die technisch zulässige Gesamtmasse, die technisch zulässige Anhängelast und die Stützlast sind ebenfalls in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt. Bei Anhängern sind zudem die Anhängelast gebremst und die Zahl der Achsen angegeben.

Insgesamt ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ein wichtiges Dokument im Zusammenhang mit der Zulassung und dem Betrieb von Kraftfahrzeugen und Krafträdern.

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