Ein Gerichtsverfahren gegen einen Busfahrer, der in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt war, wurde vorläufig eingestellt. Der Busfahrer stimmte einer Geldzahlung von 4.000 Euro zu. Es stellte sich heraus, dass die Schuld am Unfall nicht allein bei ihm lag. Der Fahrer des entgegenkommenden Autos soll ebenfalls bei Gelb oder Rot über die Ampel gefahren sein.
Bei dem tragischen Vorfall verlor die Mutter des Autofahrers ihr Leben, und weitere Insassen wurden verletzt. Der Busfahrer war angeklagt wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Eine Geldzahlung wurde an die hinterbliebene Familie und eine schwangere Frau geleistet.
Das Gericht sah aufgrund der unklaren Schuldfrage die vorläufige Einstellung des Verfahrens als angemessen an. Ein Zivilverfahren um Schadensersatzansprüche wurde zuerst abgesagt, aber später wieder aufgenommen.