Am S-Bahnhof Frankfurt-Rödelheim ereignete sich ein erschütternder Vorfall, als ein Mitte-20-Jähriger einen Mitte-50-Jährigen vor eine einfahrende S-Bahn stieß. Die beteiligten Personen waren angetrunken, was die Tragödie noch verstörender macht. Glücklicherweise konnte die S-Bahn rechtzeitig gestoppt werden, und das Opfer wurde verletzt, aber überlebte.
Das Landgericht hatte ursprünglich die dauerhafte Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Diese Entscheidung wurde jedoch vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Der BGH begründete dies mit der Schuldunfähigkeit des Täters, die auf seinen psychischen Defekt und Alkoholkonsum zurückzuführen sei.
Die Frage der Schuldunfähigkeit und Gefährlichkeitsprognose steht im Mittelpunkt dieser Gerichtsentscheidung. Der BGH verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Frankfurt, um eine neue Entscheidung zu treffen.
Die Aufhebung des Urteils hat zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen und Meinungen geführt. Einige vertreten die Ansicht, dass psychische Probleme und Alkoholkonsum nicht allein die Schuldunfähigkeit eines Täters rechtfertigen sollten. Andere hingegen sehen den Fall als komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren.