Ein 46-jähriger Mann aus Offenbach wurde wegen Mordes an einer 27-jährigen Prostituierten verurteilt. Die junge Frau weigerte sich, ihren Job aufzugeben, um mit ihm eine Beziehung einzugehen. Dies führte zu einer tragischen Eskalation, bei der der Mann zu extremen Mitteln griff.
Das Gericht sah niedrige Beweggründe in der Tat, da die Frau einfach ihren Lebensunterhalt verdienen wollte. Zunächst griff der Mann zu einem Messer, um die Frau zu verletzen, bevor er sie letztendlich mit bloßen Händen erwürgte.
In einem verstörenden Akt versteckte der Täter die Leiche in einem selbst gebauten Sarkophag in seiner eigenen Wohnung. Die Leiche blieb monatelang unentdeckt und wurde erst gefunden, als sie bereits mumifiziert war.
Das Gericht urteilte mit Konsequenz und verhängte eine lebenslange Haftstrafe gegen den Angeklagten. Trotzdem entschied es sich gegen die Feststellung der besonderen Schuldschwere. Die Verteidigung argumentierte für Totschlag, jedoch sah das Gericht die Tat als klaren Mordfall an.