Bei der Arbeitsrecht-Klausur im Rahmen des zweiten juristischen Staatsexamens in Hessen sorgte eine unerwartete Panne für Aufsehen. Während der Prüfung erhielten 172 Rechtsreferendare versehentlich Teile der Lösungshinweise, was zur vorzeitigen Beendigung der Klausur führte. Diese ungewollte Informationsweitergabe zwang die Prüflinge dazu, die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
Diese Vorkommnisse haben nicht nur die betroffenen Prüflinge, sondern auch das Justizprüfungsamt in Hessen aufgeschreckt. Sowohl das Justizministerium als auch die FDP haben eine umfassende Aufklärung der Ursache gefordert und setzen sich für verbesserte Kontrollmechanismen ein, um solche Zwischenfälle in Zukunft zu vermeiden.
Das zweite juristische Staatsexamen stellt eine entscheidende Hürde dar, da nur bestandene Prüfungen den Weg zur Tätigkeit als Richter, Staatsanwalt oder Jurist im höheren Verwaltungsdienst freigeben. Eine solche Panne wirft berechtigte Fragen zur Zuverlässigkeit der Prüfungsorganisation auf und unterstreicht die Notwendigkeit einer strengen Überprüfung der Kontrollmechanismen bei staatlichen Prüfungen.