Ein 56 Jahre alter Mann wurde vom Frankfurter Landgericht wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und betrunkenen Autofahrens verurteilt. Der Unfall, bei dem ein Siebenjähriger starb und sein Halbbruder und der betrunkene Vater schwer verletzt wurden, ereignete sich nahe dem Frankfurter Palmengarten.
Der Angeklagte hatte rund zwei Promille Alkohol intus und die Kinder gegen den Willen des Vaters mitgenommen. Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren.
Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilt. Der tragische Unfall mit tödlichem Ausgang ereignete sich in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Palmengartens.
Die Polizei stellte fest, dass der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls stark alkoholisiert war mit rund zwei Promille Alkohol im Blut. Darüber hinaus waren die Kinder im Auto nicht angeschnallt, was die Situation noch verschlimmerte.
Das Gericht sprach ein Urteil und verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren gegen den Angeklagten. Dies sei angemessen angesichts der schwerwiegenden Folgen seines fahrlässigen Verhaltens.
Die Tragödie verdeutlicht die Gefahren von Alkoholkonsum am Steuer und die Verantwortungslosigkeit gegenüber Minderjährigen.