Das Gesinde hat seine Wurzeln im Althochdeutschen und bezeichnet eine Gemeinschaft von Dienstboten, die einen Grundherrn oder Dienstherren dienen. Historisch gesehen waren diese Gefolgsleute, auch Weggefährten genannt, Teil des Haushalts eines Gutshofes und bildeten eine Gefolgschaft, die durch ein hierarchisches System organisiert war. Die Definition des Gesinde kann als eine Gruppe von Lohnarbeitern verstanden werden, die im Austausch gegen Naturalentgelt oder monetäre Entlohnung in der Wohnstätte des Dienstherren lebten und arbeiteten. Im Wörterbuch findet sich die Etymologie des Begriffs, der auf die enge Verbindung zwischen Dienern und ihren Herren hinweist. Diese Form von Gemeinschaft hatte nicht nur kulturelle, sondern auch wirtschaftliche Bedeutung im Mittelalter.
Die Rolle des Gesindes im Gutshof
Im Gutshof war das Gesinde eine unverzichtbare Arbeitskraft, die aus Dienstboten wie Knechten und Mägden bestand. Diese Gruppe war oft stark von ihrem Grundherrn abhängig und unterlag den Gesindeordnungen, die die Rechte und Pflichten im Rahmen des Zwangsgesindedienstes regelten. In Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Böhmen und Italien waren die verschiedene Formen des Gesindes wie Hausgesinde, Hofmohren und sogar Sklaven weit verbreitet. Ihre Tätigkeiten umfassten diverse Dienstarbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Gutshofs nötig waren. Diese feudale Abhängigkeit prägte das Leben des Gesindes und führte zu einer spezifischen gesellschaftlichen Struktur. In vielen Regionen, insbesondere im ländlichen Raum, war der Gesindedienst Pflicht und garantierte den Grundherrn eine konstante Versorgung mit Arbeitskraft. Die Quellen belegen, dass diese soziale Praxis auch außereuropäisch ähnliche Strukturen aufwies.
Gesindeordnung: Rechte und Pflichten
Die Gesindeordnung regelt die Rechte und Pflichten von Dienstboten innerhalb der Herrschaft des Dienstherrn und bildet somit die Grundlage eines oft markanten Verhältnisses zwischen den Parteien. Diese soziale Ungleichheit manifestierte sich durch Verträge, die den Dienstboten bindeten, während der Dienstherr in vielen Fällen das Recht hatte, die Kündigungsfrist zu bestimmen. Historisch gesehen waren diese Regelungen im Preußischen Landrecht festgehalten, das als Gesetzbuch einige der grundlegenden Rahmenbedingungen für das Gesinde definiert. Die Gesindeordnung unterschied zwischen gemeinem Gesinde und besonderen Dienstboten, wodurch die Ersetzung und der Umgang mit verschiedenen sozialen Schichten klar strukturiert wurden. Durch diese Gesetze war das Verhältnis von Macht und Abhängigkeit deutlich geregelt, was die Beziehung zwischen Dienstherr und Gesinde nachhaltig prägte.
Von Dienstboten zu abwertendem Begriff
Im Laufe der Jahrhunderte hat sich die Bezeichnung „Gesinde“ von einem neutralen Begriff für Dienstboten zu einem abwertenden Ausdruck entwickelt. Im 15. und 16. Jahrhundert waren Knechte und Mägde wesentliche Bestandteile der hausgenossenschaft unter dem Grundherrn oder Gutsherrn. Diese Dienstboten waren oft Lohnarbeiter, die unter der Befehlsgewalt ihrer Herren standen und in sogenannten Dienstbotenbüchern verzeichnet wurden. Mit der Gewerberechtsnovelle kam es zu einem Wandel in der Auffassung von Arbeit und sozialen Strukturen. Die Rolle des Gesindes wurde zunehmend als unqualifiziert und minderwertig angesehen, was nicht nur den gesellschaftlichen Status betraf, sondern auch die wirtschaftliche Situation dieser Menschen. Dadurch verwandelte sich das Bild vom once angesehenen Dienstboten in einen Begriff, der oft mit Armut und Abhängigkeit assoziiert wurde.