Die Doppelehe, auch bekannt als Bigamie, bezeichnet das Eingehen einer Ehe mit mehreren Personen zur gleichen Zeit. In Deutschland ist die Doppelehe rechtlich untersagt, da das Verbot von Mehrfachehen als Teil des deutschen Strafrechts angesehen wird. Personen, die bereits verheiratet sind, dürfen ohne vorherige Auflösung der bestehenden Ehe keine neue Ehe eingehen. Während in vielen anderen Ländern Mehrehen erlaubt sind, gilt dies nicht für Deutschland. Standesbeamte sind gesetzlich verpflichtet, die relevanten Vorschriften zu prüfen und dürfen keine Doppelehen anerkennen. Wer gegen dieses Eheverbot verstößt, macht sich strafbar. Dies kann insbesondere für deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben und dort möglicherweise Mehrehen eingehen könnten, zu erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten führen. In solchen Fällen ergibt sich häufig ein Konflikt zwischen den deutschen Gesetzen und den Gesetzen des Landes, in dem man sich befindet.
Rechtliche Grundlagen der Doppelehe
Eine Doppelehe ist rechtlich in Deutschland nicht anerkannt, da das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Eheschließung mit mehreren Partnern verbietet. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Prinzipien der Monogamie, die in der deutschen Rechtsordnung fest verankert sind. Das Strafrecht behandelt die Doppelehe als Bigamie, die mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Insbesondere für Personen, die bereits verheiratet sind und eine weitere Ehe eingehen, drohen erhebliche rechtliche Konsequenzen. Auch bei Lebenspartnerschaften ist eine Doppelehe unzulässig. Im Falle der Vaterschaft eines Kindes aus einer solchen Verbindung entfalten sich zusätzliche rechtliche Probleme, da die Elternschaft und die damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht gesetzeskonform geregelt werden können.
Hürde für deutsche Staatsangehörige
Hürden für deutsche Staatsangehörige im Zusammenhang mit der Doppelehe ergeben sich aus dem bestehenden Einbürgerungsgesetz und den Regelungen zur doppelten Staatsangehörigkeit. Gemäß den aktuellen Vorschriften, die bis zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und der Koalitionsvertrag vom 27. Juni 2024 gelten, müssen Einbürgerungsanträge bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine dieser Voraussetzungen ist eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren in Deutschland, bevor eine doppelte Staatsbürgerschaft beantragt werden kann. Die Optionspflicht kann zudem für deutsche Staatsangehörige zur Herausforderung werden, da sie im Falle der Heirat mit ausländischen Partnern oft gezwungen sind, eine der Staatsangehörigkeiten aufzugeben. Diese Rahmenbedingungen stellen für viele Deutsche, die eine Doppelehe eingehen möchten, eine erhebliche Hürde dar.
Ausnahmefälle und Eheaufhebungsklage
Im Zusammenhang mit der Doppelehe können verschiedene Ausnahmefälle auftreten, die zu einer Aufhebung der Ehe führen. Ein Antrag auf Eheaufhebungsklage kann von jedem Ehegatten bei der zuständigen Verwaltungsbehörde gestellt werden, insbesondere wenn die Ehe im Rahmen von Bigamie oder ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geschlossen wurde. In solchen Fällen können auch Unterhaltsansprüche zwischen den Ehefrauen entstehen. Die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, erleichtert es betroffenen Personen, ihre Rechte vor dem Bundesverwaltungsgericht geltend zu machen. Verstößt eine Doppelehe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, kann dies zusätzlich zu einer Strafanzeige führen. Für die Betroffenen ist es entscheidend, die rechtlichen Implikationen zu verstehen, da eine bürgerlich-rechtliche Einehe in Deutschland Voraussetzung für die Einbürgerung ist.


