Deutschland könnte sich durch illegalen Cum-Cum-Aktiendeals rund 30 Milliarden Euro von Banken zurückholen, jedoch laufen die Ermittlungen schleppend. Die Finanzlobby hat die Aufarbeitung erschwert. Die Rückholung des Geldes könnte die aktuelle Haushaltsdebatte beeinflussen.
Die geschätzten 30 Milliarden Euro Steuerschaden durch Cum-Cum-Aktiendeals alarmieren die Finanzwelt. Trotz vorhandener Grundlagen zur Verfolgung stockt die Umsetzung: Ermittlungen laufen langsam, und die Finanzlobby behindert den Prozess.
Länder wie Hessen und Rheinland-Pfalz haben bereits Fälle abgeschlossen und Gelder erfolgreich zurückgeholt. Doch auf Bundesebene bleibt die Rückholung bisher unzureichend. Die Bundesregierung plant zwar eine neue Bundesoberbehörde zur Finanzkriminalitätsbekämpfung, die jedoch keine Cum-Cum-Fälle bearbeiten soll.
Experten kritisieren die schwache Aufstellung der Finanzverwaltung und Ermittlungsbehörden im Kampf gegen Cum-Cum-Fälle. Deutschland könnte von Frankreichs Vorgehen in der Finanzkriminalitätsbekämpfung lernen. Das Bundesfinanzministerium und die Länder stehen in der Kritik wegen ihrer unzureichenden Bemühungen bei der Aufklärung und Verfolgung von Cum-Cum-Fällen.