Die geplante Steuerreform in Deutschland könnte erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung von Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften haben. Im Rahmen der Reform ist die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 vorgesehen, wodurch Paare nach Steuerklasse 4 besteuert würden. Ein zentrales Element der Reform ist die Einkommensverteilung und Steuerabzüge, die auf Basis eines Faktorverfahrens berechnet werden sollen. Dies soll es den Paaren ermöglichen, ihre Steuerbelastung fairer zu verteilen und steuerliche Vorteile für den ‚reicheren‘ Verdiener zu vermeiden.
Die Reform wurde auch im Hinblick auf die Förderung der Frauenerwerbstätigkeit entworfen, um steuerliche Anreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen zu schaffen. Allerdings gibt es Bedenken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf kinderreiche Familien mit geringem Einkommen. Insbesondere wird befürchtet, dass die unterjährige Steuerlast für diese Familien sich mehr als verdoppeln könnte, was zu finanziellen Belastungen führen könnte.
Um die potenziell negativen Auswirkungen auf bestimmte Familien abzufedern, werden Ausnahmen und Bestandsschutzregeln diskutiert. Zudem wird ein Übergangszeitraum bis zur Umsetzung der Reform erwartet, um Familien Zeit zu geben, sich auf die Veränderungen einzustellen. Diese Diskussionen deuten darauf hin, dass die Reform in ihrer aktuellen Ausgestaltung noch nicht endgültig ist und verschiedene Interessen und Bedenken berücksichtigt werden müssen.