Donnerstag, 12.02.2026

Hanau gründet gemeinsame Jugendberufsagentur zur besseren Vermittlung junger Menschen

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Die Stadt Hanau richtet eine Jugendberufsagentur ein, um die Beratung und Vermittlung Jugendlicher und junger Erwachsener beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu bündeln. Träger sind das städtische Jugendamt mit der Jugendberufshilfe, die Agentur für Arbeit Hanau und das Jobcenter Hanau. Der offizielle Start ist für den 1. September 2026 geplant. Aufbauarbeiten laufen seit dem 1. Januar 2026.

Ziel und städtischer Kontext

Mit der Gründung reagiert Hanau auf die lokale Arbeitsmarktsituation und nutzt nach der Kreisfreiheit zum 1. Januar 2026 neue Gestaltungsspielräume in der Arbeitsmarktpolitik. Die Jugendberufsagentur soll die vorhandenen Angebote der beteiligten Institutionen enger verknüpfen und dadurch passgenauere Unterstützungswege für junge Menschen schaffen.

Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen

Die gemeinsame Einrichtung vereint die Kompetenzen des Jugendamts mit der Jugendberufshilfe sowie der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Laut Bürgermeister und Sozialdezernent Dr. Maximilian Bieri geht es darum, Jugendlichen schnell Orientierung und verlässliche Ansprechpartner zu bieten. Die Agentur für Arbeit bezeichnet die neue Struktur als verbindliche Grundlage für eine gemeinsame Planung und Umsetzung von Hilfen. Das Jobcenter betont, dass sich Bedarfslagen erstmals trägerübergreifend abstimmen lassen, um nachhaltige Integrationsangebote zu entwickeln.

Angebote und Zielgruppen

Die Agentur will neben abgestimmter Beratung auch Hanau spezifische Ansätze erproben, zum Beispiel aufsuchende Angebote in Jugendzentren und anderen Stadtteilangeboten. Ein weiterer Baustein ist die stärkere Einbindung von Eltern, die nach Auffassung der Verantwortlichen häufig Unterstützung bei der Orientierung im Bildungs- und Ausbildungssystem benötigen. Besonders adressiert werden junge Menschen mit multiplen Unterstützungsbedarfen, Schul- oder Ausbildungsabbrechende sowie sogenannte NEETs im Alter von 15 bis 26 Jahren.

Rechtskreise, Datenschutz und Umsetzung

Die Jugendberufsagentur wird die Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII umfassen. Jeder Rechtskreis ist als gleichwertiger Partner vorgesehen. Nach Angaben der Stadt soll der Informationsaustausch datenschutzkonform erfolgen. Ziel ist es, Abläufe zu harmonisieren, Hilfeprozesse gemeinsam zu koordinieren und Brüche in Bildungs- und Berufsbiografien zu vermeiden.

Zeitplan und Ausblick

Die Aufbauphase läuft seit Anfang 2026. Bis zum Starttermin im September sollen die Zusammenarbeit vertieft und konkrete Angebote entwickelt werden. Die beteiligten Stellen sehen in der gemeinsamen Struktur die Möglichkeit, Beratungs- und Vermittlungsleistungen für junge Menschen vor Ort übersichtlicher und zielgerichteter zu gestalten.

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