Der Magistrat der Stadt Hanau und die Stadtverordnetenversammlung haben eine umfassende Neufassung der Benutzungs und Entgeltordnung für die Städtischen Museen beschlossen. Die neue Satzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für das Museum Schloss Philippsruhe mit Historischem Museum Hanau GrimmsMärchenReich und Papiertheatermuseum, das Museum Schloss Steinheim und das Museum Großauheim.
Wesentliche Inhalte der Novelle
Die Überarbeitung aktualisiert Zweck und Aufgaben der städtischen Museen und richtet sich an den Standards des Deutschen Museumsbundes und des International Council of Museums. Neben den klassischen Aufgaben Sammeln Bewahren und Erforschen werden digitale Angebote, partizipative Vermittlungsformate und multiperspektivische Ansätze ausdrücklich aufgenommen. Die Stadt beschreibt die Museen als offene, barrierearme Räume für Bildung Begegnung und gesellschaftlichen Dialog sowohl vor Ort als auch im digitalen Raum.
Darüber hinaus regelt die neue Ordnung die Hausordnung neu und führt für Vermietungen der Räume eine eigene Vermietungsordnung ein. Ziel ist es, Abläufe und Sicherheit im Museumsbetrieb verbindlicher zu gestalten und die Bedingungen für private und kommerzielle Nutzungen zu präzisieren.
Änderungen bei Gebühren und Ermäßigungen
Die Kostenregelungen für alle drei Museen wurden vereinheitlicht. Als museumstypische Leistungen gelten künftig Eintritt Sonderausstellungen Führungen Vorträge sowie Reproduktionen und Restaurierungsleistungen. Nicht museumstypische Leistungen wie Kreativangebote oder Fotoaufnahmen unterliegen dem Regelsteuersatz nach Umsatzsteuergesetz. Die Gebühr für professionelle Fotoshootings wurde von 150 auf 250 Euro angehoben. Auch die Honorare für freiberufliche museumspädagogische Kräfte werden an branchenübliche Sätze und gestiegene Materialkosten angepasst.
Mit Blick auf die Ausstellungsfläche im Museum Schloss Philippsruhe, das im Januar 2026 nach Wiedereröffnung des modernisierten Papiertheatermuseums und der neuen Abteilung Hanauer Neustadt eine zusätzliche Fläche von rund 800 Quadratmetern erhält und damit mehr als 2 000 Quadratmeter umfasst, steigt der Eintrittspreis für Erwachsene dort von 5 auf 7 Euro. Der ermäßigte Preis erhöht sich von 4 auf 5 Euro. Die Preise in den Museen Steinheim und Großauheim bleiben bei 4 Euro beziehungsweise 3 Euro ermäßigt unverändert.
Ein zentrales kulturpolitisches Signal setzt die Stadt mit der Ausweitung kostenfreier Angebote. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre erhalten künftig freien Eintritt in alle Ausstellungen der städtischen Museen. Darüber hinaus ist der Eintritt an Familientagen am Internationalen Museumstag während des Hanauer Bürgerfestes sowie für Inhaberinnen und Inhaber von Tickets der Brüder Grimm Festspiele der laufenden Saison kostenfrei. Zahlreiche lokale Vereine Fachvereinigungen und touristische Partner profitieren künftig von erweiterten Ermäßigungen.
Organisationelle Folgen und Bewertung
Die Verwaltung begründet die Neufassung mit dem Bedarf an einer zeitgemäßen rechtlichen und organisatorischen Grundlage für die Museumsarbeit in einem digitalen und partizipativen Umfeld. Kulturdezernent und Oberbürgermeister Claus Kaminsky sagte, die Regelung schaffe moderne Rahmenbedingungen, die gesellschaftliche Entwicklungen Digitalisierung und neue Formen der kulturellen Vermittlung berücksichtigen. Er verwies zugleich auf die Absicht, die Museen als lebendige Orte des Wissens der Kreativität und des Austauschs weiterzuentwickeln.
Die Änderung bringt finanzielle Verschiebungen für Besucherinnen und Besucher einzelner Häuser mit sich und legt zugleich den Schwerpunkt auf Zugang und Vermittlung. Die Stadt nennt den 1. Januar 2026 als Datum des Inkrafttretens der neuen Benutzungs und Entgeltordnung.
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