Das Land Hessen stellt Kommunalbetrieben der Energieversorgung einen Bürgschaftsrahmen von bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung. Mit dem Programm sollen Stadtwerke und andere kommunale Versorger verbürgte Nachrangdarlehen für Investitionen in die Energiewende aufnehmen können. Anträge sollen ab Anfang Dezember möglich sein.
Bürgschaften für kommunale Infrastruktur
Das neue Landesprogramm sieht vor, dass Energieversorger in kommunaler Hand verbürgte Nachrangdarlehen beantragen können. Die Mittel sind für Projekte in den Bereichen Wärmenetze, Energiespeicher, Wasserstoffinfrastruktur und Stromnetze vorgesehen. Laut Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori stehen die Stadtwerke vor erheblichen Investitionen. Das Programm solle ihnen die nötige finanzielle Schlagkraft geben, um in Infrastruktur und neue Technologien zu investieren.
Finanzielle Wirkung und Bedingungen
Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz betont, dass das Nachrangkapital den Versorgern ermögliche, mehrjährige Projekte effizient und haushaltsschonend umzusetzen. Landesbürgschaften würden wirtschaftlich als Eigenkapital gewertet, wodurch sich für die Unternehmen der Zugang zu weiteren Krediten verbessere. Konkrete Konditionen und Auswahlkriterien für die Vergabe der Bürgschaften wurden in der Bekanntmachung nicht im Detail genannt.
Kommunale Reaktionen
Die Stadt Hanau begrüßte die Ankündigung. Oberbürgermeister Claus Kaminsky erklärte: „Diese Unterstützung ist im wahrsten Sinne des Wortes gut fürs hessische Klima.“ Die Stadt verweist darauf, dass sie sich mit der Gründung der Wärme und Klima Kommission bereits früher auf den Ausbau moderner Wärme und Stromnetze vorbereitet habe. Hanau sieht in der Landesinitiative eine wichtige Weichenstellung für wachsende Städte, die vor großen Aufgaben beim Ausbau der Netze stünden.
Das Programm richtet sich explizit an kommunale Energieversorger und soll deren Eigenkapitalbasis stärken, um künftige Investitionen leichter stemmen zu können. Der Landesbürgschaftsrahmen wird von der Regierung als Instrument beschrieben, die Energieversorgung wirtschaftlich tragfähig, sozial verantwortlich und nachhaltig zu gestalten.
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