Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine besondere Form der Personengesellschaft, die im deutschen Handelsrecht verankert ist. Sie stellt eine rechtlich eigenständige Personenhandelsgesellschaft dar, die zur Durchführung eines Handelsgewerbes gegründet wird. In einer OHG schließen sich mindestens zwei Gesellschafter zusammen, um gemeinsam ein Handelsunternehmen zu betreiben. Jeder Gesellschafter bringt Vermögen ein und haftet unbegrenzt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Im Unterschied zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet die OHG eine klare Regelung hinsichtlich der Haftung und der geschäftlichen Tätigkeiten, was sie für viele Unternehmer attraktiv macht.
Gründungsvoraussetzungen einer OHG
Für die Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Zunächst müssen mindestens zwei Gesellschafter zusammenkommen, um einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen, der den Mindestinhalt wie die gemeinsame Firma und den gemeinsamen Zweck festlegt. Die OHG zählt zu den Personengesellschaften, die ein Handelsgewerbe betreiben. Die rechtliche Grundlage der Organisation wird durch den Gesellschaftsvertrag geregelt, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter definiert. Ein Mustervertrag kann als Orientierung für die Gründung dienen und stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.
Haftung und Rechte der Gesellschafter in einer OHG
In einer OHG, als Personengesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), haften die Gesellschafter unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies bedeutet, dass Gesellschaftsgläubiger im Falle einer Forderung direkt auf das private Vermögen der Gesellschafter zugreifen können. Bei der Gründung einer OHG ist eine gemeinsame Firma zu wählen, die die Gesellschafter eindeutig identifiziert. Rechte der Gesellschafter umfassen Mitspracherechte in der Geschäftsführung und die Beteiligung an Gewinnen. Gerichtsurteile bestätigen regelmäßig diese Haftungssubjekte und die damit verbundenen Pflichten innerhalb der Gesellschaft.
Vorteile und steuerliche Aspekte einer OHG
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmer. Als Personengesellschaft zeichnet sie sich durch eine flexible Gründung und unkomplizierte Zusammenarbeit der Gesellschafter aus. Gewerbetreibende profitieren von einer höheren Haftung, da Gesellschafter unbeschränkt haften, was das Vertrauen von Geschäftspartnern stärkt. Steuerlich wird die OHG nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) behandelt, was eine transparente Gewinnermittlung ermöglicht. Während Freiberufler in anderen Rechtsformen agieren, ist die OHG ideal für Handelsgewerbe. Auflösungsgründe sind in den Verträgen geregelt, was die Vertragsauflösung vereinfacht. Trotz mancher Nachteile bleibt die OHG eine attraktive Wahl für Gründer.