Die lebenslange Freiheitsstrafe stellt die strengste Alle Maßnahme im deutschen Strafrecht dar und wird für besonders schwere Straftaten verhängt. Im Gegensatz zu einer zeitlich begrenzten Strafe ist die Dauer einer lebenslangen Haftstrafe nicht fest definiert. Nach einer Haftdauer von 15 Jahren kann der Verurteilte um eine fünfjährige Probezeit bitten. Das Gericht entscheidet, ob eine vorzeitige Entlassung möglich ist.
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist in § 38 Abs. 1 StGB als Ausnahme der zeitigen Freiheitsstrafe definiert. Die Dauer der Haft ist nicht festgelegt, sondern hängt von der individuellen Freiheitsentziehung ab, die mindestens 15 Jahre betragen muss. Die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe ist in Deutschland einheitlich geregelt. Die Verurteilten werden in besonderen Einrichtungen untergebracht und haben, wie alle anderen Strafgefangenen auch, Anspruch auf medizinische Versorgung und soziale Betreuung.
Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Definition und Dauer der Lebenslangen Freiheitsstrafe
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist die höchste Strafe im deutschen Strafrechtssystem und wird für besonders schwere Verbrechen wie Mord, Totschlag und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhängt. Die Dauer der lebenslangen Freiheitsstrafe ist unbestimmt und wird im § 38 Abs. 1 StGB als Ausnahme der zeitigen Freiheitsstrafe definiert. Gemäß § 57a StGB kann ein Strafgefangener im Vollzug nach 15 Jahren verbüßter Haft mit einer Bewährung auf fünf Jahre vorzeitig entlassen werden.
Besondere Schwere der Schuld und ihre Feststellung
Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist Voraussetzung für die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 66 Abs. 1 StGB und für die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung nach § 57a StGB. Die besondere Schwere der Schuld ist dabei ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im Einzelfall durch das Gericht festgestellt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil aus dem Jahr 1977 festgestellt, dass die Anforderungen an die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hoch sind und nur bei besonders schweren Taten erfüllt werden.
Rechtliche Unterschiede im internationalen Vergleich
Im internationalen Vergleich gibt es große Unterschiede in der Handhabung der lebenslangen Freiheitsstrafe. In den USA ist die lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung die Regel. In der Schweiz und Österreich ist eine lebenslange Freiheitsstrafe zwar möglich, jedoch besteht auch hier die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung nach Verbüßung einer bestimmten Haftzeit. In Norwegen gibt es keine lebenslange Freiheitsstrafe, die höchste Strafe beträgt 21 Jahre. Im Völkerstrafgesetzbuch ist die lebenslange Freiheitsstrafe als höchste Strafe vorgesehen und wird für besonders schwere Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verhängt.
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist im deutschen Strafrechtssystem ein wichtiger Bestandteil des Strafvollzugs und der Sicherungsverwahrung. Die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen sind im Strafgesetzbuch und im Grundgesetz festgelegt. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist ein wichtiger Faktor bei der Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Im internationalen Vergleich gibt es große Unterschiede in der Handhabung der lebenslangen Freiheitsstrafe.
Vollstreckung und Möglichkeiten der Entlassung
Voraussetzungen für vorzeitige Entlassung und Bewährung
Eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung ist bei lebenslanger Freiheitsstrafe möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss der Verurteilte mindestens 15 Jahre der Strafe verbüßt haben und es darf keine besondere Schwere der Schuld vorliegen. Zudem muss eine positive Sozialprognose vorliegen, die bescheinigt, dass von dem Verurteilten keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr ausgeht.
Die Entscheidung über eine vorzeitige Entlassung trifft das Gericht auf der Grundlage von Gutachten und einer umfassenden Prüfung der Persönlichkeit des Verurteilten sowie seiner Taten und der Umstände, die zu der Verurteilung geführt haben. Auch die Meinung der Staatsanwaltschaft und der Opfer kann in die Entscheidung einfließen.
Lebenslänglich vs. Todesstrafe
Im Gegensatz zur Todesstrafe, die in Deutschland seit 1949 nicht mehr vollstreckt wird, ist die lebenslange Freiheitsstrafe die höchste Strafe, die verhängt werden kann. Die Entscheidung für eine lebenslange Freiheitsstrafe wird in der Regel getroffen, wenn die Tat als besonders schwerwiegend eingestuft wird und eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe nicht ausreichend erscheint.
Resozialisierung und gesellschaftliche Integration
Im deutschen Strafvollzug steht die Resozialisierung und Wiedereingliederung der Verurteilten in die Gesellschaft im Vordergrund. Hierfür gibt es spezialisierte Einrichtungen und Programme, die den Verurteilten eine Perspektive für die Zeit nach der Haft geben sollen.
Vollzugslockerungen wie Ausgang, Urlaub oder Freigang können dazu beitragen, dass sich die Verurteilten auf ein Leben in Freiheit vorbereiten und Kontakte zu Familie und Freunden aufrechterhalten können. Auch therapeutische Maßnahmen und die Möglichkeit zur Ausbildung und Arbeit sollen dazu beitragen, dass die Verurteilten nach ihrer Entlassung in der Gesellschaft Fuß fassen können.
Es muss jedoch auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt werden. In Fällen, in denen von einem Verurteilten auch nach Verbüßung der Strafe weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, kann eine Sicherheitsverwahrung angeordnet werden. Diese stellt eine zeitlich unbegrenzte Freiheitsentziehung dar und kann nur angeordnet werden, wenn alle anderen Maßnahmen nicht ausreichend sind.
Insgesamt muss bei der Vollstreckung von lebenslanger Freiheitsstrafe stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben und die Menschenwürde der Verurteilten respektiert werden.