Im Frankfurter Terrorprozess gegen eine mutma\u00dfliche Gruppe von ‚Reichsb\u00fcrgern‘ haben die Verteidiger von Heinrich XIII. Prinz Reu\u00df die Vorw\u00fcrfe der Anklage zur\u00fcckgewiesen und sehen ihren Mandanten als Opfer eines Justizskandals. Die Anklage wirft den Angeklagten vor, als Teil einer Gruppe namens ‚Patriotische Union‘ einen bewaffneten Umsturz geplant zu haben, darunter das St\u00fcrmen des Reichstagsgeb\u00e4udes und das In-Gewahrsam-Nehmen von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern. Die Verteidiger zweifeln die Gefahrenlage an, beklagen die mediale Vorverurteilung der Angeklagten, den Umgang mit den Angeklagten seitens der Justizbeh\u00f6rden und \u00d6ffentlichkeit sowie den begrenzten Zugang zu Aktenmaterial und den erschwerten Austausch mit den Mandanten.
Die Verteidiger von Heinrich XIII. Prinz Reu\u00df sehen ihren Mandanten als Opfer eines Justizskandals. Die Anklage wirft den Angeklagten vor, als Teil einer Gruppe namens ‚Patriotische Union‘ einen bewaffneten Umsturz geplant zu haben. Die Verteidiger zweifeln die Gefahrenlage an und beklagen die mediale Vorverurteilung der Angeklagten. Die Verteidiger beklagen den Umgang mit den Angeklagten seitens der Justizbeh\u00f6rden und \u00d6ffentlichkeit sowie den begrenzten Zugang zu Aktenmaterial und den erschwerten Austausch mit den Mandanten.
Die Verteidiger von Heinrich XIII. Prinz Reu\u00df bestreiten die Vorw\u00fcrfe der Anklage und sehen ihren Mandanten als unschuldig. Sie beklagen den Justizskandal und die fehlende Gerechtigkeit im Umgang mit den Angeklagten.